Einsatz als Verfahrenspflegerin
Bei Entscheidungen des Betreuungsgerichtes über die Einrichtung einer Betreuung oder die zwangsweise Unterbringung auf einer geschlossenen Station oder in einer geschlossenen Einrichtung wird dem Betroffene ein Verfahrenspfleger oder eine Verfahrenspflegerin bestellt, der die Interessen des Betroffenen ausschließlich in diesem Verfahren wahrnimmt.
Meine Aufgabe als Verfahrenspflegerin ist es, gegen Beschlüsse des Amtsgerichtes Beschwerde einzulegen und den Betroffenen in diesem Verfahren zu vertreten, so dass seine Interessen und Ansichten gehört und wahrgenommen werden können.