Was ist Betreuung?
Eine Betreuung wird durch den Betreuungsrichter des Amtsgerichtes beschlossen, wenn ein Betroffener oder eine Betroffene nicht mehr in der Lage ist, ihre rechtlich relevanten Aufgaben selbständig und/oder ohne Unterstützung zu erledigen.
In diesem Fall bevollmächtigt die Betreuungsurkunde mich als Betreuerin, diese Person in genau bestimmten Aufgabenkreisen rechtlich zu vertreten.
Diese Aufgabenkreise sind genau bestimmt und umfassen zum Beispiel die Vermögenssorge, Gesundheits- und Aufenthaltsangelegenheiten, die Vertretung bei Gerichten und Behörden, die Postangelegenheiten oder auch die Vertretung bei Wohnungs- oder Heimplatzangelegenheiten.
Da der Betreuer lediglich für diese Kreise bevollmächtigt ist, darf der Betroffene sich auch grundsätzlich selber weiter vertreten und für sich handeln, solange er dazu in der Lage ist.
Nur in einigen, sehr genau begrenzten Fällen wird vom Betreuungsrichter ein sogenannter Einwilligungsvorbehalt eingerichtet. Dann werden, auch und nur zum Schutz des Betroffenen, nur die von mir als Betreuerin genehmigten Rechtsgeschäfte wirksam. Als Betreuerin bin ich verpflichtet, dem Amtsgericht jedes Jahr Bericht zu erstatten, welche Rechtshandlungen ich vorgenommen habe. Wenn ich auch für die Vermögenssorge bestellt worden bin, muss ich über alle Verfügungen, die ich getätigt habe Rechnung legen. Dies dient dem Schutz des Vermögens des Betreuten, damit sicher gestellt ist, dass alle Ausgaben im Sinne und im Interesse des Betreuten getätigt worden sind. Ich verstehe Betreuung erstmal als Hilfe zur Selbsthilfe und Unterstützung und nicht Bevormundung des Betroffenen. Es ist mein Ziel mit den Betreuten gut und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und Ihnen die größtmögliche Eigenständigkeit zu ermöglichen.
Bei Problemen bin ich als Ansprechpartnerin in den eingerichteten Aufgabenkreisen immer zur Unterstützung oder Übernahme bereit.